AGB

AGB Dieseltuningparts

  • 1 Allgemeines
  • Allen Vertragsabschlüssen mit der Firma Dieseltuningparts (im Nachfolgenden: wir) liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer bindend anerkannt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche und Verbindlichkeiten aus Geschäftsverbindungen ist für uns und Vertragsparteien, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, unser Firmensitz. Es gilt deutsches Recht.
  • Ist oder wird eine der Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
  • 2 Angebot und Vertragsabschluss
  • Alle Angebote sind stets freibleibend. Bezugnahme auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder maßgetreuer Belieferung. Entscheidend ist die handelsübliche und normierte Beschaffenheit der Sache. Ist der Käufer kein Verbraucher, bedürfen Garantieübernahmen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Öffentliche Äußerungen anderer Hersteller bezüglich der Beschaffenheit einer Kaufsache binden uns gegenüber einem Käufer, der nicht Verbraucher ist, nicht, es sei denn, diese Angaben werden durch uns schriftlich bestätigt.
  • Unsere Produktdarstellungen im Internet beinhalten keinen Antrag zum Abschluss eines Vertrages, sondern stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Antrags dar.
  • Der Käufer gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
  1. Auswahl der gewünschten Ware oder digitalen Güter
  2. Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „in die Einkaufstasche“ o.ä.)
  3. Prüfung der Ware im Warenkorb
  4. Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.)
  5. Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung
  6. Abschluss der Bestellung durch Bestätigung des Buttons „Jetzt kaufen“, welches die verbindliche Bestellung darstellt

Die von uns versandte Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebots des Käufers dar. Durch Zugang der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zwischen uns und dem Käufer zustande.

 

  • 3 Gegenstand des Vertrages sowie wesentliche Merkmale der Produkte
  • Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand
  1. Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren sind unseren Artikelseiten zu entnehmen.
  2. Der Verkauf von digitalen Gütern, z.B. Softwares und Mediendownloads. Die konkret angebotenen digitalen Güter sind unseren Artikelseiten zu entnehmen.
  • Die wesentlichen Merkmale der Ware und digitalen Güter richten sich nach der Artikelbeschreibung.
  • Für den Verkauf von digitalen Gütern gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen. Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung und Unterlizensierung.
  • 4 Lieferung, Lieferungsverzögerungen und Abnahme
  • Lieferfristen sind unverbindlich, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Besondere Umstände, z.B. höhere Gewalt, Streik usw. verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern der Käufer Unternehmer ist. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
  • Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der von einem Unternehmer bestellten Waren geht mit der Absendung an den Käufer über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportmittel und -wege geschieht mangels besonderer Weisung durch uns ohne Gewährung für die billigste und schnellste Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung.
  • Verlangen wir Schadensersatz wegen grundloser Verweigerung der Warenannahme durch den Käufer, so beträgt dieser 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
  • Bei Sonderanfertigungen bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge vorbehalten.
  • 5 Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung
  • Die Zahlungsansprüche sind sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, wir bieten den Kauf auf Rechnung an.
  • Beim Kauf auf Rechnung hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das dem Käufer benannte Konto zu erfolgen. Die Zahlung hat innerhalb der Frist so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
  • Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber uns, es sei denn, diese haben eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen.
  • Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit – sofort zur Zahlung fällig, wenn
  1. Der Käufer, der nicht Unternehmer ist, mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt oder
  2. Der Käufer, der Unternehmer ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
  • Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche offenen Rechnungen aus der Geschäftsverbindung unter Aufhebung vereinbarter Fälligkeiten mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen fällig zu stellen.
  • Gegenüber Kaufpreisforderungen ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und anderen Leistungsverweigerungsrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie stammen aus demselben Vertragsverhältnis.

 

  • 6 Gewährleistung und Haftung
  • Nach Abholung oder Lieferung sind die Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen und Mängel bei uns – ist der Käufer kein Verbraucher innerhalb von zwei Tagen – anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Entstehen durch Unterlassen dieser Anzeige weitere Mängel oder Schäden, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Bezüglich Gebrauchtartikeln, Einzelanfertigungen, Ware zur Leistungssteigerung und Artikeln, die nicht von uns oder einer Vertragswerkstatt verbaut wurden, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. In letzterem Fall muss eine tagesaktuelle Einbauleitung sowie Rechnung der Vertragswerkstatt vorgelegt werden.
  • Transportschäden oder Fehlmengen sind auf dem Frachtbrief durch die Bahn zu bescheinigen, ansonsten durch den Fahrer oder die bei der Entladung beteiligten Personen unter Angabe von Namen und Anschriften.
  • Wir bestimmen bei nachweislichem Auftreten eines Mangels, ob wir nachliefern oder nachbessern, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher. Im Falle der Nacherfüllung zugunsten eines Käufers, der nicht Verbraucher ist, tragen wir nicht solche Kosten, die dadurch entstehen, dass die nacherfüllungsbedürftige Sache an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Käufers gebracht wurde, sofern dies nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Käufer, der nicht Verbraucher ist, ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt die Nachlieferung unter dem Vorbehalt, dass die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das Lieferwerk bestätigt wird. Die Ersatzlieferung erfolgt in einem solchen Fall nur gegen Rechnungsstellung.
  • Schadensersatz statt Erfüllung kann vom Käufer nicht verlangt werden. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit für Personenschäden und für uns typischerweise eintretende und vorhersehbare Sachschäden, die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Darüber hinaus ist die Haftung auf Sachschäden begrenzt, die von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
  • Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein beizufügen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Kosten trägt der Käufer.
  • Hinweispflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgrundsetz: Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
  • 7 Eigentumsvorbehalt
  • Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der Käufer Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnungen), die wir aus laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  • Verbindung, Verarbeitung, Umbildung und dergleichen der Liefergegenstände erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Käufer erhält dann in Höhe unseres Eigentumsanteils ein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltssache. Erlischt unser (Mit-)Eigentum hierdurch jedoch, so wird vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
  • Der Käufer darf Vorbehaltswaren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten. Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus anderen als den unter § 6 Abs. 2 genannten Gründen, insbesondere durch Weiterveräußerung, so tritt der Käufer uns bereits jetzt seine daraus entstehenden Ansprüche zur Sicherheit ab, gleichviel ob er die Ware zusammen mit anderen Leistungen oder an einen oder mehrere Abnehmer veräußert. Der Käufer setzt uns sofort von vereinbarten Abtretungsverboten in Kenntnis. Auf unser Verlangen gibt er die Abtretung den Drittschuldnern bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt uns alle Unterlagen aus.
  • Der Käufer ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, dafür auftretende Kosten zu tragen und sie unentgeltlich zu verwahren. Er darf sie nicht verpfänden, zur Sicherung übereignen oder in ähnlicher Weise über sie verfügen. Eine solche Beeinträchtigung muss uns sofort mitgeteilt werden. Der Käufer, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr auf seine Kosten zu versichern und dies uns auf Verlangen durch Vorlage eines Versicherungsscheines nachzuweisen.
  • Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
  • Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten – es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag – verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Für den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware unverzüglich abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten.
  • Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere Kosten nachweisen oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen von uns gutgebracht.
  • Behandelt der Käufer die Sache nicht seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt entsprechend oder kommt er seinen Auskunftspflichten nicht nach, ist die Aufrechterhaltung des Vertrages für uns unzumutbar. In dem Fall können wir – sofern erforderlich nach Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt Erfüllung verlangen.
  • § 8 DITUPA App
    (1) Der Kunde hat die Möglichkeit auf der Internetseite unterschiedliche Tuning-Lizenzen zu
    erwerben. Vertragsgegenstand ist jeweils die innerhalb der gebuchten Tuning-Lizenz
    enthaltene Dienstleistung und das Zurverfügungstellen der jeweils enthaltenen
    Programmierung über die DITUPA App.
    (2) Entscheidend für die geschuldete Leistung ist jeweils die Beschreibung der Tuning-Lizenz auf
    der Internetseite ditupa.app.
    (3) Für die Bestellung des Programms muss der Kunde auf den Button “Auschecken” klicken.
    Hierdurch wird der Registrierungsprozess eingeleitet und es erfolgt der Vertragsabschluss.
    Innerhalb des Registrierungsprozesses müssen persönliche Daten eingegeben und die
    Zahlungsart ausgewählt werden. Anschließend nimmt der Kunde die Zahlung vor. Nach
    erfolgter Zahlung erhält der Ku§ 8 DITUPA App
    (1) Der Kunde hat die Möglichkeit auf der Internetseite unterschiedliche Tuning-Lizenzen zu
    erwerben. Vertragsgegenstand ist jeweils die innerhalb der gebuchten Tuning-Lizenz
    enthaltene Dienstleistung und das Zurverfügungstellen der jeweils enthaltenen
    Programmierung über die DITUPA App.
    (2) Entscheidend für die geschuldete Leistung ist jeweils die Beschreibung der Tuning-Lizenz auf
    der Internetseite ditupa.app.
    (3) Für die Bestellung des Programms muss der Kunde auf den Button “Auschecken” klicken.
    Hierdurch wird der Registrierungsprozess eingeleitet und es erfolgt der Vertragsabschluss.
    Innerhalb des Registrierungsprozesses müssen persönliche Daten eingegeben und die
    Zahlungsart ausgewählt werden. Anschließend nimmt der Kunde die Zahlung vor. Nach
    erfolgter Zahlung erhält der Kunde in Textform eine für den Kunden generierte TAN mit welcher
    er die DITUPA App nutzen kann. Durch Freischaltung der DITUPA App, kann nach erfolgter
    Verbindung mit dem Fahrzeug (bevorzugt mit dem DITUA WIFI Adapter) die „Tuning-Lizenz“ für
    das erstverbundene und kompatible Fahrzeug genutzt werden. Der Kunde wird darauf
    hingewiesen, dass bei Vorliegen der Kompatibilität zwischen dem erstmals verbundenen
    Fahrzeug und der erworbenen „Tuning-Lizenz“ eine Nutzung der Lizenz für weitere Fahrzeuge
    ausgeschlossen ist. Der Kunde trägt Verantwortung dafür, dass nur das Fahrzeug mit der App
    verbunden wird, welches die „Tuning-Lizenz“ auch tatsächlich erhalten soll. Eine Nutzung der
    „Tuning-Lizenz“ für mehr als ein Fahrzeug ist ausgeschlossen.
    (4) Die Darstellung der Leistungen im Online-Portal des Vertreibers stellt eine unverbindliche
    Aufforderung an den Kunden zur Registrierung dar. Der Kunde ist bei der Registrierung
    verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Annahme einer Onlineregistrierung
    steht im freien Ermessen des Vertreibers. Wird eine Registrierung vom Vertreiber nicht
    akzeptiert, so teilt der Vertreiber dies dem Kunden unverzüglich mit.
    (5) Dem Vertreiber ist es gestattet – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter
    Berücksichtigung der beiderseitigen, schutzwürdigen Interessen – eine Bonitätsprüfung
    durchzuführen. Der Vertreiber behält es sich vor, bei Erst- und Folgebestellungen bestimmte
    Zahlungsarten – in Abhängigkeit der Bonitätsprüfung – auszuschließen.
    (6) Der Vertrag kommt mit dem Vertreiber zustande.
    (7) Vertragssprache ist Deutsch.
    (8) Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der Leistungsdaten die
    Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Die durch die freigeschaltete Lizenz erfolgten
    Änderungen sind zum Erhalt der Betriebserlaubnis den zuständigen öffentlichen Behörden
    mitzuteilen und von diesen zu genehmigen. Anderweitig darf das gegenständliche Fahrzeug
    lediglich auf Strecken außerhalb des Geltungsbereichs der StVO geführt werden. Der Käufer
    wird auf die in Verbindung mit der Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors,
    Turboladers, Getriebes, der Achsen, aller beweglichen Teile, usw. und die daraus
    möglicherweise resultierende kürzere Dauer der Funktionsfähigkeit hingewiesen. Der Käufer ist
    verpflichtet, die Mehrleistung seiner Kfz-Versicherung zu melden. Für diese Umstände, deren
    mögliche Folgen, insbesondere für die damit verbundenen Kosten, wird von uns keinerlei
    Haftung übernommen. Der Käufer nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet uns gegenüber auf
    die Geltendmachung jedweder Ansprüche aus dem Erhalt der Lizenz über die DITUPA-App.
    (9) Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch und Geschwindigkeit sind Circa-Werte, welche
    geringfügig unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von
    Referenzfahrzeugen stammt, welche im Zustand vom Fahrzeug des Käufers abweichen können.
    Leistungs- und Drehmomentangaben können geringfügig von den Herstellerangaben
    abweichen. Eine Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
    (10) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von uns keine Haftung für mögliche Schäden bzw.
    Folgeschäden (z.B. Einbauschäden, Motorschäden, Getriebeschäden, Kupplungsschäden,
    Antriebsschäden, Schäden an Fahrzeugaggregaten usw.) sowie für Ein- und Ausbaukosten
    übernommen wird. Für Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haften wir
    nur insoweit, als sie durch von uns eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß
    funktionierende Teile oder Software verursacht wird. Eine Haftung für Schäden, die lediglich
    aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Desgleichen
    besteht keine Haftung für Schäden, die beim Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße
    Behandlung, Einbau, Abnutzung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme
    oder Kälte entstanden sind. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von uns eingebauten Teilen
    ist vom Käufer zu führen. Es werden des weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver
    Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen
    ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von Nutzungsausfall und
    entstandenen Mietwagenkosten.
    (11) Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen
    abgeleitete Haftungsansprüche für Sachschäden am Fahrzeug, bei welchem das
    Softwareupdate durchgeführt wurde bzw. an sonstigen Gegenständen oder Personenschäden
    sind ausgeschlossen.
    (12) Wir weisen auf mögliche rechtliche Konsequenzen hin, die unter anderem der Verlust der
    Betriebserlaubnis, öffentlich-rechtliche Sanktionen jeglicher Art sowie der Verlust des
    bestehenden Versicherungsschutzes sein können.
    (13) Die Gewährleistung auf die von uns installierte Software bzw. Hardware beträgt zwei Jahre ab
    dem Zeitpunkt des Einbaus. Die Nachbesserung erfolgt in unserer Werkstätte in Schmittenweg
    4, 6600 Reutte, Österreich, durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile,
    die von uns als mangelhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma
    Dieseltuningparts. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile
    wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes gewährleistet. Der Käufer
    hat uns den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei die Textform ausreichend ist.
    Nach Feststellung des Mangels ist uns unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung
    einzuräumen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Softwareupdates nicht. Es wird
    ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauart- und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der
    Herstellergarantie oder Gebrauchtwagengarantie oder Händlergewährleistung führen können.
    (14) Es werden des weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund
    Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die
    Geltendmachung von Nutzungsausfall und entstandenen Mietwagenkosten.
    (15) Der Käufer verpflichtet sich im Falle der Weiterveräußerung des Fahrzeuges samt
    Tuningsoftware dem Erwerber die AGBs der Firma Dieseltuningparts zur Kenntnis zu bringen.
    (16) Eine Software Lizenz gilt für jeweils eine Fahrgestellnummer und darf daher nur für ein
    Fahrzeug genutzt werden. Alle von uns gelieferten und verwendeten Produkte dürfen daher
    weder kopiert noch nachgemacht werden. Jedwede Verstöße hiergegen lösen ungeachtet des
    Verschuldensgrades eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR aus.
    § 9 Weitere Leistungsbedingungen
    (1) Regelmäßig wiederkehrende Leistungen beginnen, sofern nichts anderes mit dem Kunden
    vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vertreiber die Zahlung (Gutschrift auf dem
    Geschäftskonto des Vertreibers) erhalten hat, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen
    nach Zahlungseingang, es sei denn, im Zusammenhang mit der Leistung wird auf eine kürzere
    oder längere Leistungsfrist ausdrücklich hingewiesen.
    (2) Bei Leistungsverzögerungen wird der Vertreiber den Kunden umgehend informieren.
    (3) Sollte die Leistung nicht oder nur nicht innerhalb angemessener Frist verfügbar sein, so wird
    der Vertreiber den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Sofern der Kunde bereits eine
    Leistung erbracht hat und der Vertreiber mit der Leistung in Verzug gerät, wird der Vertreiber
    dem Kunden geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
    § 10 Datenspeicherung und Datenschutz
    (1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags
    erforderlichen persönlichen Daten durch den Vertreiber auf Datenträgern gespeichert werden.
    Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten
    zum Zwecke der Vertragsabwicklung ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten
    werden durch den Vertreiber selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung,
    Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung
    des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).
    (2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu
    widerrufen. Der Vertreiber ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung oder Sperrung der
    persönlichen Daten des Kunden im Einklang mit den anzuwendenden datenschutzrechtlichen
    Vorschriften verpflichtet sofern Sie nicht den unternehmerischen Aufbewahrungspflichten von
    Rechtsgeschäften widerspricht.
    § 11 Vertragsdauer
    Die Vertragslaufzeiten der einzelnen „Tuning-Lizenz“ ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung der
    „Lizenzen“ auf der Internetseite des Vertreibers. Mit Ende der Vertragslaufzeit endet der Vertrag. Eine
    automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses findet nicht statt. Mit Ende des
    Vertragsverhältnisses wird der Zugang des Kunden zur gebuchten „Lizenz“ gesperrt. Mit Vertragsende
    entfällt das Recht des Kunden zur Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen des Vertreibers.
    § 12 Widerrufsrecht
    Kunden, die Verbraucher sind, steht nach den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht
    zu, wonach die Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Belehrung widerrufen werden kann:
    – Widerrufsbelehrung –
    Widerrufsrecht:
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
    Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht
    vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in
    Verbindung mit §1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in
    Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
    Absendung des Widerrufs.
    Der Widerruf ist zu richten an:
    DITUPA
    Schmittenweg 4
    A-6600 Reutte
    z.Hd. Marco Strauss
    E-Mail: app@ditupa.com oder shop@dieseltuningparts.com
    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
    und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
    sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
    Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
    Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf
    gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
    Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit
    deren Empfang.
    Besondere Hinweise:
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen
    Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei Kauf einer „Tuning-
    Lizenz“ ist der Vertrag seitens des Vertreibers erfüllt, wenn der Kunde erfolgreich die DITUPA App
    freischalten konnte. Eine tatsächliche Freischaltung durch den Kunden ist unbeachtlich.
    – Ende der Widerrufsbelehrung –
    Hinweis für insbesondere DITUPA APP:
    Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren / Leistungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
    eine Rücksendung geeignet sind oder für Waren / Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt
    werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mithin besteht kein
    Widerrufsrecht, sofern die Ware / Leistung auf Veranlassung des Kunden heruntergeladen oder in einer
    Applikation zur Verfügung gestellt wird. Das Widerrufsrecht besteht demnach nicht bei
    Fernabsatzverträgen zur Lieferung von digitalen Gütern (z.B. Programm, Streaming-Videos etc.), da
    diese nicht rückgabefähig sind. Ein Widerruf ist also nur möglich, solange der Vertrag nicht von beiden
    Seiten vollständig erfüllt ist. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald der Kunde die Zahlung geleistet hat und
    die generierte TAN dem Kunden durch den Vertreiber mitgeteilt wurde, sodass eine erfolgreiche
    Freischaltung der DITUPA App und die Nutzungsmöglichkeit der „Tuning-Lizenz“ geschaffen wurde. Es
    werden unmittelbar Inhalte über die DITUPA App abgerufen wenn der Kunde das App-Programms
    navigiert oder nutzt. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Widerruf mehr möglich. Eine Rückerstattung des
    Kaufpreises ist dann als Folge der Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr möglich.
    § 13 Schlussbestimmungen
    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    (2) Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken
    abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch
    zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
    gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.nde in Textform eine für den Kunden generierte TAN mit welcher
    er die DITUPA App nutzen kann. Durch Freischaltung der DITUPA App, kann nach erfolgter
    Verbindung mit dem Fahrzeug (bevorzugt mit dem DITUA WIFI Adapter) die „Tuning-Lizenz“ für
    das erstverbundene und kompatible Fahrzeug genutzt werden. Der Kunde wird darauf
    hingewiesen, dass bei Vorliegen der Kompatibilität zwischen dem erstmals verbundenen
    Fahrzeug und der erworbenen „Tuning-Lizenz“ eine Nutzung der Lizenz für weitere Fahrzeuge
    ausgeschlossen ist. Der Kunde trägt Verantwortung dafür, dass nur das Fahrzeug mit der App
    verbunden wird, welches die „Tuning-Lizenz“ auch tatsächlich erhalten soll. Eine Nutzung der
    „Tuning-Lizenz“ für mehr als ein Fahrzeug ist ausgeschlossen.
    (4) Die Darstellung der Leistungen im Online-Portal des Vertreibers stellt eine unverbindliche
    Aufforderung an den Kunden zur Registrierung dar. Der Kunde ist bei der Registrierung
    verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Annahme einer Onlineregistrierung
    steht im freien Ermessen des Vertreibers. Wird eine Registrierung vom Vertreiber nicht
    akzeptiert, so teilt der Vertreiber dies dem Kunden unverzüglich mit.
    (5) Dem Vertreiber ist es gestattet – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter
    Berücksichtigung der beiderseitigen, schutzwürdigen Interessen – eine Bonitätsprüfung
    durchzuführen. Der Vertreiber behält es sich vor, bei Erst- und Folgebestellungen bestimmte
    Zahlungsarten – in Abhängigkeit der Bonitätsprüfung – auszuschließen.
    (6) Der Vertrag kommt mit dem Vertreiber zustande.
    (7) Vertragssprache ist Deutsch.
    (8) Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der Leistungsdaten die
    Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Die durch die freigeschaltete Lizenz erfolgten
    Änderungen sind zum Erhalt der Betriebserlaubnis den zuständigen öffentlichen Behörden
    mitzuteilen und von diesen zu genehmigen. Anderweitig darf das gegenständliche Fahrzeug
    lediglich auf Strecken außerhalb des Geltungsbereichs der StVO geführt werden. Der Käufer
    wird auf die in Verbindung mit der Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors,
    Turboladers, Getriebes, der Achsen, aller beweglichen Teile, usw. und die daraus
    möglicherweise resultierende kürzere Dauer der Funktionsfähigkeit hingewiesen. Der Käufer ist
    verpflichtet, die Mehrleistung seiner Kfz-Versicherung zu melden. Für diese Umstände, deren
    mögliche Folgen, insbesondere für die damit verbundenen Kosten, wird von uns keinerlei
    Haftung übernommen. Der Käufer nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet uns gegenüber auf
    die Geltendmachung jedweder Ansprüche aus dem Erhalt der Lizenz über die DITUPA-App.
    (9) Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch und Geschwindigkeit sind Circa-Werte, welche
    geringfügig unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von
    Referenzfahrzeugen stammt, welche im Zustand vom Fahrzeug des Käufers abweichen können.
    Leistungs- und Drehmomentangaben können geringfügig von den Herstellerangaben
    abweichen. Eine Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
    (10) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von uns keine Haftung für mögliche Schäden bzw.
    Folgeschäden (z.B. Einbauschäden, Motorschäden, Getriebeschäden, Kupplungsschäden,
    Antriebsschäden, Schäden an Fahrzeugaggregaten usw.) sowie für Ein- und Ausbaukosten
    übernommen wird. Für Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haften wir
    nur insoweit, als sie durch von uns eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß
    funktionierende Teile oder Software verursacht wird. Eine Haftung für Schäden, die lediglich
    aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Desgleichen
    besteht keine Haftung für Schäden, die beim Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße
    Behandlung, Einbau, Abnutzung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme
    oder Kälte entstanden sind. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von uns eingebauten Teilen
    ist vom Käufer zu führen. Es werden des weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver
    Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen
    ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von Nutzungsausfall und
    entstandenen Mietwagenkosten.
    (11) Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen
    abgeleitete Haftungsansprüche für Sachschäden am Fahrzeug, bei welchem das
    Softwareupdate durchgeführt wurde bzw. an sonstigen Gegenständen oder Personenschäden
    sind ausgeschlossen.
    (12) Wir weisen auf mögliche rechtliche Konsequenzen hin, die unter anderem der Verlust der
    Betriebserlaubnis, öffentlich-rechtliche Sanktionen jeglicher Art sowie der Verlust des
    bestehenden Versicherungsschutzes sein können.
    (13) Die Gewährleistung auf die von uns installierte Software bzw. Hardware beträgt zwei Jahre ab
    dem Zeitpunkt des Einbaus. Die Nachbesserung erfolgt in unserer Werkstätte in Schmittenweg
    4, 6600 Reutte, Österreich, durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile,
    die von uns als mangelhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma
    Dieseltuningparts. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile
    wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes gewährleistet. Der Käufer
    hat uns den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei die Textform ausreichend ist.
    Nach Feststellung des Mangels ist uns unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung
    einzuräumen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Softwareupdates nicht. Es wird
    ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauart- und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der
    Herstellergarantie oder Gebrauchtwagengarantie oder Händlergewährleistung führen können.
    (14) Es werden des weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund
    Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die
    Geltendmachung von Nutzungsausfall und entstandenen Mietwagenkosten.
    (15) Der Käufer verpflichtet sich im Falle der Weiterveräußerung des Fahrzeuges samt
    Tuningsoftware dem Erwerber die AGBs der Firma Dieseltuningparts zur Kenntnis zu bringen.
    (16) Eine Software Lizenz gilt für jeweils eine Fahrgestellnummer und darf daher nur für ein
    Fahrzeug genutzt werden. Alle von uns gelieferten und verwendeten Produkte dürfen daher
    weder kopiert noch nachgemacht werden. Jedwede Verstöße hiergegen lösen ungeachtet des
    Verschuldensgrades eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR aus.
    § 9 Weitere Leistungsbedingungen
    (1) Regelmäßig wiederkehrende Leistungen beginnen, sofern nichts anderes mit dem Kunden
    vereinbart ist, ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vertreiber die Zahlung (Gutschrift auf dem
    Geschäftskonto des Vertreibers) erhalten hat, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen
    nach Zahlungseingang, es sei denn, im Zusammenhang mit der Leistung wird auf eine kürzere
    oder längere Leistungsfrist ausdrücklich hingewiesen.
    (2) Bei Leistungsverzögerungen wird der Vertreiber den Kunden umgehend informieren.
    (3) Sollte die Leistung nicht oder nur nicht innerhalb angemessener Frist verfügbar sein, so wird
    der Vertreiber den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Sofern der Kunde bereits eine
    Leistung erbracht hat und der Vertreiber mit der Leistung in Verzug gerät, wird der Vertreiber
    dem Kunden geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
    § 10 Datenspeicherung und Datenschutz
    (1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags
    erforderlichen persönlichen Daten durch den Vertreiber auf Datenträgern gespeichert werden.
    Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten
    zum Zwecke der Vertragsabwicklung ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten
    werden durch den Vertreiber selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung,
    Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung
    des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).
    (2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu
    widerrufen. Der Vertreiber ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung oder Sperrung der
    persönlichen Daten des Kunden im Einklang mit den anzuwendenden datenschutzrechtlichen
    Vorschriften verpflichtet sofern Sie nicht den unternehmerischen Aufbewahrungspflichten von
    Rechtsgeschäften widerspricht.
    § 11 Vertragsdauer
    Die Vertragslaufzeiten der einzelnen „Tuning-Lizenz“ ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung der
    „Lizenzen“ auf der Internetseite des Vertreibers. Mit Ende der Vertragslaufzeit endet der Vertrag. Eine
    automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses findet nicht statt. Mit Ende des
    Vertragsverhältnisses wird der Zugang des Kunden zur gebuchten „Lizenz“ gesperrt. Mit Vertragsende
    entfällt das Recht des Kunden zur Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen des Vertreibers.
    § 12 Widerrufsrecht
    Kunden, die Verbraucher sind, steht nach den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht
    zu, wonach die Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Belehrung widerrufen werden kann:
    – Widerrufsbelehrung –
    Widerrufsrecht:
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
    Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht
    vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in
    Verbindung mit §1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in
    Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
    Absendung des Widerrufs.
    Der Widerruf ist zu richten an:
    DITUPA
    Kirchweg 33
    A-6600 Reutte
    z.Hd. Marco Strauss
    E-Mail: app@ditupa.com oder shop@dieseltuningparts.com
    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
    und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
    sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
    Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
    Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf
    gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
    Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit
    deren Empfang.
    Besondere Hinweise:
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen
    Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei Kauf einer „Tuning-
    Lizenz“ ist der Vertrag seitens des Vertreibers erfüllt, wenn der Kunde erfolgreich die DITUPA App
    freischalten konnte. Eine tatsächliche Freischaltung durch den Kunden ist unbeachtlich.
    – Ende der Widerrufsbelehrung –
    Hinweis für insbesondere DITUPA APP:
    Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren / Leistungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
    eine Rücksendung geeignet sind oder für Waren / Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt
    werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mithin besteht kein
    Widerrufsrecht, sofern die Ware / Leistung auf Veranlassung des Kunden heruntergeladen oder in einer
    Applikation zur Verfügung gestellt wird. Das Widerrufsrecht besteht demnach nicht bei
    Fernabsatzverträgen zur Lieferung von digitalen Gütern (z.B. Programm, Streaming-Videos etc.), da
    diese nicht rückgabefähig sind. Ein Widerruf ist also nur möglich, solange der Vertrag nicht von beiden
    Seiten vollständig erfüllt ist. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald der Kunde die Zahlung geleistet hat und
    die generierte TAN dem Kunden durch den Vertreiber mitgeteilt wurde, sodass eine erfolgreiche
    Freischaltung der DITUPA App und die Nutzungsmöglichkeit der „Tuning-Lizenz“ geschaffen wurde. Es
    werden unmittelbar Inhalte über die DITUPA App abgerufen wenn der Kunde das App-Programms
    navigiert oder nutzt. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Widerruf mehr möglich. Eine Rückerstattung des
    Kaufpreises ist dann als Folge der Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr möglich.
    § 13 Schlussbestimmungen
    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    (2) Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken
    abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch
    zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
    gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Information gem. § 19 Abs 3 AStG

Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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